Lebensmittel: Verpackungen unter der Lupe

Es gibt die Meinung, dass das Einkaufen von Lebensmitteln so kompliziert wie ein Handy-Vertrag oder Quanten-Physik sei. Aber das stimmt nicht! Das Kleingedruckte auf der Verpackung zu verstehen ist kein Hexenwerk, aber eine Lupe braucht man manchmal. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMLV) macht den Herstellern sogar klare Vorgaben, welche Angaben die Verpackung eines Fertigprodukts enthalten muss.

Dazu gehören: die Verkehrsbezeichnung des Erzeugnisses, ein vollständiges

Lebensmittel: Verpackungen unter der Lupe
Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Füllmenge, die Firmenanschrift des Herstellers sowie der Verkaufspreis. Darüber hinaus steht es dem Hersteller frei, zusätzliche Angaben zu machen. Dazu zählen beispielsweise die Nährwertkennzeichnung in Tabellenform oder spezielle gesundheitsbezogene Angaben. In den meisten Fällen sprechen die Angaben auf einer Verpackung für sich. In einigen Fällen kann das Vokabular auf der Verpackung jedoch für Verwirrung sorgen.

Wenn Sie unten auf „weiterlesen“ klicken bekommen Sie über einige dieser Begriffe Klarheit.