Riester-Rente: Diese Zulagen zahlt der Staat

Familie mit zwei Kindern, die mit der Riester-Rente vorsorgt

Je mehr Geld ein Riester-Sparer selbst einzahlt, desto mehr Unterstützung bekommt er vom Staat. Die maximale Zulage beträgt 154 Euro jährlich. Sie bekommt jeder Riester-Sparer, der vier Prozent seines Bruttoeinkommens in die Riester-Vorsorge steckt. Mehr als 2.100 Euro müssen jedoch Gutverdiener nicht einzahlen. Für jedes Kind bekommen Riester-Sparer pro Jahr einmalig 185 Euro. Die staatlichen Zulagen verringern den tatsächlich zu leistenden Eigenanteil eines Riester-Sparers. (Stand: Juli 2008)

Beispiel

Herr und Frau Müller haben zwei Kinder. Sie sind beide berufstätig und verdienen jährlich gemeinsam 75.000 Euro.

Sie müssen mindestens vier Prozent ihres Einkommens (75.000 Euro) anlegen, um die volle staatliche Zulage zu bekommen ( jedoch nicht mehr als 2.100 EURO): 2.100 Euro
Davon gehen jedoch die Riester-Zulage für den Ehemann ab: 154 Euro
Außerdem die Riester-Zulage für die Ehefrau: 154 Euro
Und die Zulagen für die beiden Kinder: 370 Euro
Am Ende zahlen Müllers tatsächlich in ihre Riester-Rente ein (Eigenanteil): 1.422 Euro

Die Höhe des Anlagebetrages kann jeder Sparer selbst wählen. Der Eigenanteil muss jedoch mindestens 60 Euro pro Jahr betragen.

Die Steuervorteile

Die Steuerersparnis der Riester besteht darin, die Eigenbeiträge und Zulagen als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigen zu lassen. Dies geht bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, ob der Steuervorteil durch den Abzug der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben höher ist als die gewährte Zulage. Wenn ja, wird die über die Zulage hinausgehende Steuerersparnis erstattet.