Private Vorsorge mit der Riester-Rente
Die Riester-Rente bietet konkurrenzlose Vorteile:
- Sie garantiert bei Erreichen des Rentenalters lebenslang ein zusätzliches monatliches Einkommen.
- Sie wird vom Staat durch Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert.
- Sie verringert als so genannte Hartz-IV-sichere Altersvorsorge nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Dem stehen nur wenige Nachteile gegenüber:
- Das Einkommen aus einer Riester-Rente ist voll steuerpflichtig.
- Wer im Alter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen.
- Stirbt ein Riester-Sparer vor Erreichen des Rentenalters, kann das angesparte Geld nur auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Kinder oder andere Erben müssen die Zulagen des Staates zurückzahlen.
So funktioniert Riester
Ein weit verbreiteter Irrtum über die Riester-Rente ist, dass es sich dabei um ein einziges Produkt handelt. Tatsächlich gibt es verschiedene Geldanlagen, die das Prädikat „Riester-Rente" tragen. Das sind die Voraussetzungen, um dieses Prädikat zu bekommen:
- Der Anleger kann frühestens mit 60 Jahren eine Rente aus seinem Riester-Produkt beziehen. Wird er gesundheitsbedingt Frührentner, kann er bereits zu diesem Zeitpunkt darauf zugreifen.
- Lediglich 30 Prozent des angesparten Kapitals dürfen auf einen Schlag entnommen werden. Der Rest wird als lebenslange Rente bezogen.
- Die Höhe der monatlichen Rente muss der Anbieter eines Riester-Produktes bereits bei Vertragsabschluss garantieren. Er ist verpflichtet, dem Anleger mindestens dessen selbst eingezahlten Beträge und die Zulagen des Staates auszuzahlen.
Die letzte Bedingung zeigt: Selbst wenn die Anlage überhaupt keine Erträge erwirtschaftet, bekommt der Riester-Sparer immer noch eine Rendite in Form der Zulagen des Staates sowie den Steuervorteil.