Rechnung und Mahnung

Ein Mann jongliert mit drei roten Briefen.
Wer als Unternehmer liquide bleiben will, muss Rechnungen und Mahnungen rechtzeitig verschicken.
Sie haben gerade ein Unternehmen gegründet? Dann ist es besonders am Anfang wichtig, dass Sie liquide bleiben. Dazu gehört, dass Sie rechtzeitig Ihre Rechnungen stellen und darauf achten, dass diese auch zügig beglichen werden.

Liquidität ist ein wichtiger Faktor bei der Führung Ihres Unternehmens. Eine der wichtigsten Regeln missachten vor allem junge Existenzgründer häufig: Sie stellen ihre Rechnungen nicht rechtzeitig. Und auch die Kontrolle der Zahlungseingänge wird eher lax behandelt. Regel Nummer eins lautet: Nehmen Sie sich feste Zeiten, um Rechnungen zu schreiben (zum Beispiel jeweils donnerstags abends oder alle zwei Wochen montags früh).

Rechnungen - feste Zeiten einplanen

Sie können nur dann flüssig bleiben, wenn Sie den Überblick behalten und im Falle eines Falles offene Posten einfordern. Verkaufen Sie also Ihre Leistung nicht unter Wert und vor allem: Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kunde Ihre Leistung nicht rechtzeitig bezahlt, stellen Sie frühzeitig die weitere Belieferung ein. Oft erweist es sich als fataler Fehler, wenn man auf Versprechungen vertraut wie „Die Überweisung kommt ganz sicher in der nächsten Woche ..." und Ähnliches.

Zahlungsziele vereinbaren

Sie sind nicht die Bank Ihrer Kunden. Vereinbaren Sie daher möglichst immer klare Zahlungsziele, die Sie für angemessen halten. Berücksichtigen Sie dabei den Umfang der von Ihnen erbrachten Leistungen. Geben Sie auf Ihren Rechnungen an, wann diese zur Zahlung fällig sind.

Rechnung und Mahnung: Beispielformulierung

Zahlungsziel: „Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung." (Eine alternative Formulierung für „ohne Abzug": „rein netto" - zum Beispiel bei Handwerkerrechnungen, bei denen der Dienstleistungsanteil an der Rechnung überwiegt).