Für alle der hier behandelten Länder (USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Japan, China, Australien und Neuseeland) gilt, dass Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung brauchen. Ein Touristenvisum reicht in der Regel nicht einmal aus, wenn Sie ein Praktikum absolvieren möchten. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor Aufnahme einer Tätigkeit genau über die geltenden Gesetze des Gastlandes. Wer ohne Erlaubnis arbeitet, riskiert hohe Strafen oder sogar die Ausweisung aus dem Land.
Oft gibt es (wie etwa in den USA) das Problem, dass man ein Arbeitsvisum bei den Konsulaten in Deutschland nur mit einer Zusage des zukünftigen Arbeitgebers beantragen kann. Da aber beißt sich die Katze in den Schwanz: Denn der Arbeitgeber sähe natürlich in der Bewerbung gern einen Hinweis darauf, dass die Visumfrage bereits geklärt ist. Für den Arbeitgeber ist die Beantragung eines Arbeitsvisums für Sie nämlich mit einer Menge Aufwand verbunden.
Es liegt auf der Hand, dass ein Arbeitgeber einen solchen Aufwand nur in Ausnahmefällen betreibt. Viele der Bewerbungen aus Übersee, aus denen nicht klar hervorgeht, dass eine Arbeitserlaubnis bereits vorliegt, landen im Papierkorb. Das klingt ernüchternd. Doch es gibt eine Reihe von Programmen, die Ihnen helfen, diese Hürde zu nehmen.
Konkrete Hinweise zu den Regelungen in den einzelnen Ländern bieten die Länderporträts im ellviva-Special "Bewerbung im Ausland: Acht Länderbeispiele". Fragen zur Visa-Problematik beantworten die Botschaften und Konsulate der einzelnen Länder in Deutschland.