Mahnungen und Zahlungserinnerungen

Mahnungen sind für alle Beteiligten im Geschäftsverkehr unangenehm. Halten Sie eine Mahnung daher so nüchtern wie möglich. Ihre Verstimmung darüber, dass eine Rechnung noch nicht bezahlt wurde, sollte in einer professionellen Mahnung nicht zum Ausdruck kommen. Schließlich möchten Sie den Schuldner zur Zahlung bewegen, ihn aber nicht verärgern. Bevor Sie eine Mahnung verschicken, ist eine Zahlungserinnerung angemessen. Das ist die sanftere Vorstufe zur Mahnung.

Bei Zahlungserinnerungen und Mahnungen fallen oft Einteilung und Hauptteil zusammen. Beginnen Sie beide Schreiben, indem Sie sich für den erhaltenen Auftrag bedanken. Dabei können Sie auch die gelieferte Ware oder Dienstleistung benennen. Kommen Sie dann sofort zum Zweck Ihres Schreibens: Erinnern Sie freundlich an die noch ausstehende Zahlung und nennen Sie dabei die Nummer, das Datum und Zahlungsziel der noch offenen Rechnung.

Führen Sie im Schlussteil ein neues Fälligkeitsdatum und Ihre Kontoverbindung auf und bedanken Sie sich im Voraus.

Legen Sie auch eine Kopie der unbezahlten Rechnung bei und verweisen Sie darauf unter „Anlagen“.