Aufbau der Zahlungserinnerung

Im Betreff der Zahlungserinnerung sollte auf jeden Fall das Wort „Zahlungserinnerung“ stehen sowie ein Verweis auf die unbezahlte Rechnung und deren Nummer.

Falls der Kunde auf die Zahlungserinnerung nicht reagiert hat, ist die eigentliche Mahnung der zweite Schritt. Sie aber ist wie eine Zahlungserinnerung aufgebaut. Verweisen Sie schon im Betreff auf die vorangegangene Zahlungserinnerung (mit Angabe des Datums). Sie können der Mahnung auch eine Kopie dieser Erinnerung beifügen. Im Ton kann die Mahnung im Übrigen ein wenig bestimmter sein als die Zahlungserinnerung.

Der Betreff sollte das Wort „Mahnung“ enthalten sowie einen Verweis auf die unbezahlte Rechnung und deren Nummer.

Wenn auch auf die erste Mahnung hin nicht gezahlt wird, sollten Sie eine zweite Mahnung schicken. In der zweiten Mahnung können Sie bereits deutlich darauf hinweisen, dass Sie rechtliche Schritte einleiten werden, falls der Schuldner seine Rechnung nicht zum neuen Zahlungstermin beglichen hat.