Angebot und Gegenangebot

Ein Angebot wird in der Regel auf eine konkrete Anfrage hin an einen Kunden geschickt. Wichtig ist, dass der mögliche Kunde sich ein sehr genaues Bild von den Einzelheiten des Angebotes machen kann. Achten Sie darauf, dass Sie auf alle möglichen Fragen des Kunden eingehen. Im Idealfall braucht der Kunde nach der Lektüre Ihres Angebotes keine weiteren Informationen, um sich (hoffentlich) dafür entscheiden zu können, Ihr Angebot anzunehmen.

Angebote sind – im Gegensatz zur Beantwortung von Anfragen – verbindlich. Das heißt: Die im Angebot genannten Bedingungen gelten, sobald sich der Empfänger des Angebots damit einverstanden zeigt. Daher ist es sinnvoll, im Angebot selbst Angaben dazu zu machen, unter welchen Voraussetzungen es gilt. Bei Sonderangeboten fi nden Sie daher häufig den Hinweis: „Nur solange der Vorrat reicht“. Um nicht noch in zehn Jahren auf Ihr altes Angebot verpfl ichtet werden zu können, sollten Sie angeben, wie lange das Angebot gültig ist. Falls Ihr Angebot zunächst einmal unverbindlich sein soll, müssen Sie das ausdrücklich vermerken. Dazu eignen sich die Hinweise „unverbindlich“, „freibleibend“, „ohne Obligo“ oder „Preisänderungen vorbehalten“.

Im Einleitungsteil des Angebots sollten Sie auf die konkrete Anfrage des Kunden Bezug nehmen und für sein Interesse danken. Benennen Sie dann den Grund Ihres Schreiben, etwa: „Wir können Ihnen folgendes verbindliche Angebot machen.“