Gehalt - was bleibt übrig?

Wieviel bleibt nach Steuer? Mehrere Stapel 1-Euro-Münzen auf Euroscheinen gestapelt.
Wieso bleibt eigentlich nach Steuern so wenig übrig?
Pi mal Daumen hat sich wohl jeder schon ausgerechnet, wie Abzüge das monatliche Bruttogehalt schmälern. ellviva zeigt, was von Ihrem Bruttogehalt abgeht, bis daraus das Nettogehalt wird, das auf Ihrem Konto landet.

Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer, die bei Arbeitern und Angestellten auch als Lohnsteuer bezeichnet wird, hängt in erster Linie von der Höhe des Einkommens ab. Je mehr Sie verdienen, desto mehr Steuern müssen Sie zahlen.

Momentan liegt der niedrigste Steuersatz, der so genannte Eingangssteuersatz bei 15 Prozent. Er gilt bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 7.665 Euro (Ledige) beziehungsweise 15.330 Euro (Ehepaare). Wer weniger verdient, muss keine Steuern zahlen. Wer ein höheres Gehalt bekommt, zahlt auf jeden zusätzlichen Euro etwas mehr Steuern. Der aktuell geltende Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent des Bruttoeinkommens. Er gilt ab einem Jahresbruttoeinkommen von 55.000 Euro (Ledige), beziehungsweise 110.000 Euro (Ehepaare). Verschiedene Freibeträge, etwa für beruflich bedingte Ausgaben oder für Kinder, mindern die Einkommensteuer.

Solidaritätszuschlag

Dieser Zuschlag auf die Einkommensteuer wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Er beträgt momentan 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Den Solidaritätszuschlag zahlen übrigens entgegen eines verbreiteten Irrtums auch die Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern.

Krankenversicherung

Beiträge zur Krankenversicherung müssen gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen zahlen. Die Höhe ist allerdings je nach Krankenkasse verschieden. In der gesetzlichen Krankenversicherung etwa sind zwischen rund 12 und 15 Prozent des Bruttoeinkommens einzuzahlen. Den Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Jeder Arbeitnehmer bezahlt darüber hinaus einen gesetzlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 0,975 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose über 23 Jahre zahlen seit 2005 0,25 Prozent mehr als Arbeitnehmer mit Kindern - nämlich 1,225 Prozent.

Sachsen hat sich bei der Pflegeversicherung für einen Sonderweg entschieden. Hier beträgt der Beitragssatz 1 Prozent (Arbeitnehmer unter 24 und solche mit Kindern) bzw. 1,25 Prozent (Arbeitnehmer über 23 Jahre ohne Kinder).

Rentenversicherung

Monatlich zahlt jeder Arbeitnehmer 9,95 Prozent seines Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung ein.

Arbeitslosenversicherung

Die Absicherung für den Fall, ohne Job zu sein, kostet jeden Monat 2,1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Kirchensteuer

Diese Steuer müssen lediglich Kirchenmitglieder zahlen. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 Prozent, die auf die Lohnsteuer fällig werden. In allen anderen Bundesländern sind es 9 Prozent.