Steuer- und sozialabgabenfreie Extras
Bei einigen der hier aufgelisteten Extras gibt es Höchstbeträge. Deren Höhe können Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder beim Finanzamt erfragen.
- Arbeitskleidung
- Auslagenersatz
- Zuschläge für Sonn- und Feiertage sowie Nachtarbeit
- Belegschaftsrabatt
- Fahrtkostenzuschuss bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fortbildungskosten aus überwiegend betrieblichem Anlass
- Geburtsbeihilfe
- Heiratsbeihilfe
- Kindergartenzuschuss
- Umzugskosten