Ein Fall für die „Rundablage“?

Nicht nur alte Stifte sind ein Fall für die „Rundablage“, also den Mülleimer. Auch das eine oder andere Papier ist überflüssig und kann entsorgt werden, zum Beispiel der x-te Werbeflyer der benachbarten Restaurants. Eine Sammelfalle stellen Geschäftsunterlagen dar. Oft scheut man sich, sie zu entsorgen – einfach, weil es eben geschäftliche Papiere sind. Dabei können auch so einige von ihnen in die Rundablage wandern. Denken Sie aber immer daran, Geschäftsunterlagen aus Gründen des Datenschutzes im Reißwolf zerkleinern zu lassen.

Außerdem müssen Sie natürlich die Dokumentationsvorschriften Ihres Arbeitgebers und des Gesetzgebers beachten. Für manche Papiere gibt es Aufbewahrungspflichten, bei anderen ist es wenigstens sinnvoll, sie nach der Bearbeitung über den Kasten „Wegsortieren“ in die Ablage zu befördern. Das gilt aber bei weitem nicht für alles. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich, was aufzuheben ist. Und scheuen Sie sich nicht, dem Rest zum Zweck der Ordnung und Einfachheit für immer „Ade“ zu sagen.