Der Start in die Therapie

Die Erstgespräche mit einem Therapeuten dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Spätestens am Ende der so genannten probatorischen Sitzungen verständigen sich Patient und Therapeut in der Regel darüber, ob sie miteinander arbeiten wollen. Dabei hat der Therapeut ebenso wie Sie die Freiheit, sich gegen die gemeinsame Arbeit zu entscheiden.

Vor dem Beginn der eigentlichen Therapie steht nun ein Kostenerstattungsantrag an Ihre Krankenkasse. Diesen Antrag stellt Ihr Arzt oder Therapeut. Nach dem Bescheid der Kasse beginnt Ihre Therapie. Dabei legt die Kasse auch fest, wie viele Stunden Sie für Ihre Therapie nehmen dürfen. Für eine möglicherweise notwendige Verlängerung wird Ihr Arzt oder Therapeut einen weiteren Antrag stellen müssen. In der Regel dürfen Sie davon ausgehen, dass ein gut begründeter Antrag von Ihrer Krankenkasse auch genehmigt wird. Allerdings kann das durchaus einige Wochen dauern. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Therapeut nicht immer sofort einen Platz für Sie hat. Die Regel sind eher Wartezeiten von mehreren Wochen oder auch Monaten.