Zahlung nur bei Krankheit

Die Kassen zahlen jedoch auch eine Psychotherapie mit Richtlinienverfahren jedoch nur, wenn damit eine psychische oder psychosomatische Krankheit behandelt wird. Dazu gehören zum Beispiel Depressionen, Ängste, Sexualstörungen und körperliche Krankheiten, die psychisch mit verursacht sind wie Migräne, Bluthochdruck, Magen-Darm-Erkrankungen.

Da bei Burnout psychische Krankheiten vorliegen sowie körperliche Krankheiten, die psychisch bedingt sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen. Alle anderen Behandlungsziele wie etwa eine Lebensanalyse zur Selbstverwirklichung oder für die Weiterentwicklung der Persönlichkeit haben hingegen keinen Anspruch auf Kostenübernahme.