Antrag auf Kostenübernahme

Entscheiden Sie sich für ein Richtlinienverfahren, so muss der Therapeut einen Antrag an Ihre Krankenkasse stellen (Antrag auf Kostenübernahme). Bei einer Kurzzeitbehandlung genügt ein einfacher Antrag an die Kasse, über den auch relativ schnell entschieden wird.

Streben Sie hingegen eine Langzeittherapie an, so wird ein Gutachter eingeschaltet. Er spricht aufgrund des Berichts, den der Therapeut mit dem Antrag einzureichen hat, eine Empfehlung aus. Die Kasse folgt in der Regel dieser Empfehlung. Eine Therapieverlängerung erfordert einen erneuten Bericht an den Gutachter.

Privatpatienten: Rücksprache halten

Privatpatienten sollten mit ihrer Kasse Rücksprache halten und deren schriftliche Zusage auf Kostenübernahme abwarten, bevor sie mit der Therapie beginnen. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es keine einheitliche Erstattung von psychotherapeutischen Leistungen. Was erstattet wird, hängt von den jeweiligen Bestimmungen und von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Zum Teil übernehmen private Krankenkassen – anders als gesetzliche Krankenkassen - die Kosten von Nicht-Richtlinienverfahren. Als weitere Kostenträger kommen Renten- und Unfallversicherungen in Frage. Sie finanzieren Psychotherapie für Kinder und Jugendliche zur Erziehungshilfe und für Behinderte zur Eingliederung.