Wo die Sucht anfängt

Die Tasse Kaffee am Arbeitsplatz, die Zigarette in der Mittagspause oder das Bierchen beziehungsweise der Wein nach Feierabend. Wer kennt das nicht? Aber wo hört der kontrollierte Konsum auf und wo fängt die gesundheitsgefährdende Sucht an? Die ellviva-Redaktion setzt sich mit dieser Frage auseinander und verrät, was zu tun ist, wenn die Grenze zur Sucht überschritten ist.

Diese Zahlen machen nachdenklich: In Deutschland
Raucherin trinkt Bier
gibt es zurzeit etwa 16 Millionen Raucher. Fast zehn Millionen Menschen trinken regelmäßig Alkohol in der Gesundheit abträglichen Mengen. Dazu kommen über zwei Millionen Menschen, die Cannabis-Produkte zu sich nehmen oder die tablettenabhängig sind.

Wo fängt die Sucht an?

Dem fließenden Übergang von normalem Konsum- und Genussverhalten zur Sucht liegen komplexe neurologische und psychosoziale Mechanismen zugrunde. Viele Menschen möchten sich zunächst nur mit positiven Empfindungen belohnen oder entspannen. Daraus kann Gewöhnung werden. Der Körper oder die Psyche gewöhnen sich an das Genussmittel und brauchen aus diesem Grund immer mehr davon, damit der Zustand der Entspannung oder Belohnung einsetzt.

Irgendwann haben sich Körper und Psyche an das Suchtmittel gewöhnt. Sie reagieren dann mit körperlichen oder psychischen Entzugserscheinungen, wenn das Genussmittel nicht zur Verfügung steht. Zu den körperlichen Entzugserscheinungen gehören zum Beispiel Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe, Schwitzen oder Zittern. Typische psychische Entzugserscheinungen sind Nervosität oder unkontrollierte emotionale Ausbrüche. Wenn derartige Entzugserscheinungen eintreten, ist in der Regel die Grenze zur Sucht schon längst überschritten.

Umfangreiche Informationen zum Thema Suchtprävention stellt auch die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung.

Professionelle Hilfe In Anspruch nehmen

Eine Suchtkrankheit ist eine ernst zu nehmende Erkrankung. Sie kann schwerwiegende körperliche und psychische Folgen nach sich ziehen. Deshalb ist es notwendig, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen stehen in allen Kommunen und Landkreisen Anlaufstellen wie Hotlines, Suchtelefone oder Selbsthilfegruppen zur Verfügung.

Die erste Anlaufstelle sollte bei einer Suchtkrankheit immer der Hausarzt sein. Er kann die richtige Therapiemaßnahme, eine Überweisung zum richtigen Facharzt oder eine Überweisung in eine Suchtklinik veranlassen.

Kompetente Ansprechpartner befinden sich auch bei der Sucht- und Drogenhotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Flächendeckend sind außerdem die Selbsthilfegruppen der Anonymen Alkoholiker organisiert.