Bei Taubheitsgefühl oder Kribbeln in Arm, Bein oder im Gesicht sollte der Arzt gerufen werden. Lähmungen einer ganzen Körperhälfte, dann oft auch verbunden mit herabhängendem Mundwinkel oder herabhängendem Augenlid erfordern den Notarzt.
Sehstörungen wie Doppelbildersehen und kurzzeitige Erblindung auf einem Auge müssen vom Arzt abgeklärt werden.
Sprechstörungen wie undeutliche Aussprache, plötzliches Unvermögen zu sprechen oder eine verwaschene Sprache sind dringend von einem Arzt untersuchen zu lassen.
Schluckstörungen, plötzlich eintretende, starke
Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Schwindel sowie Bewusstseinsstörungen erfordern eine ärztliche Untersuchung.
Je früher ein Schlaganfall behandelt wird, desto eher lassen sich Spätfolgen verringern. Die sofortige notärztliche Versorgung ist daher dringend erforderlich, wenn der Verdacht auf einen Schlaganfall besteht.