Metamizol Gegenanzeigen

Metamizol darf nicht verwendet werden bei
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff sowie ähnliche Substanzen aus der chemischen Gruppe der Pyrazolone oder Pyrazolidine
  • Störungen der Knochenmarksfunktion und Erkrankungen des blutbildenden Systems
  • Unverträglichkeit von anderen Schmerzmitteln (nicht-opioide Schmerzmittel, nicht-steroidale Schmerzmittel) in Form allergischer Reaktionen nach der Anwendung
  • einem genetisch bedingtem Mangel an einem bestimmten Enzym, der so genannten Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase (Gefahr einer Blutarmut durch Zerstörung der Blutzellen)
  • bestimmten Leberfunktionsstörungen (akute hepatische Porphyrie).
Nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung darf der Wirkstoff verordnet werden bei
  • allergisch bedingtem Asthma bronchiale und chronischer Nesselsucht sowie Unverträglichkeitsreaktionen auf Farbstoffe oder Alkohol
  • Nieren- und Leberfunktionsstörungen
  • hohem Fieber
  • schweren Verengungen der Herzkranzgefäße, der Hirngefäße und Herzinfarkt
  • Vielfach-Verletzten
  • niedrigem Blutdruck oder instabilem Kreislauf. Hier kann es besonders bei der Gabe mit der Spritze zu einem gefährlichen Blutdruckabfall kommen. Die Einzeldosis darf ein Gramm Metamizol nicht übersteigen und muss langsam (maximal 0,5 Gramm pro Minute) gespritzt werden.
Bei Patienten im höheren Lebensalter oder mit schlechtem Allgemeinzustand muss der Arzt schwächere Dosierungen wählen.

Metamizol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Bisher wurden zu wenige Schwangere mit Metamizol behandelt, um die Verträglichkeit für Mutter und Kind zuverlässig zu beurteilen. Metamizol kann den Mutterkuchen durchdringen und zum Kind gelangen. Obwohl sich im Tierexperiment keine Schädigungen der Ungeborenen zeigten, sollte der Wirkstoff im ersten Schwangerschaftsdrittel nicht und im zweiten nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet werden. Auch im letzten Schwangerschaftsdrittel ist der Einsatz von Metamizol verboten. Wie alle Stoffe, die die körpereigene Produktion der Prostaglandine hemmen, könnte der Wirkstoff zu einer Blutunterversorgung des Ungeborenen führen und durch Störung der Blutgerinnung Komplikationen bei der Geburt hervorrufen.

Die Stoffwechselprodukte von Metamizol werden in die Muttermilch ausgeschieden, daher darf während der Behandlung mit dem Wirkstoff und mindestens bis zu 48 Stunden nach seiner letzten Anwendung nicht gestillt werden.

Metamizol und Kinder

Die Beschränkungen für die Anwendung von Metamizol bei Kindern werden von den Herstellern für die einzelnen Darreichungsformen unterschiedlich angegeben. So kann sich die Beschränkung an das Lebensalter, aber auch an das Körpergewicht knüpfen. Es sind also immer die für jedes Medikament speziellen Warnhinweise zu beachten. Im Allgemeinen aber gelten folgende Richtlinien:

Metamizol in Tablettenform ist nicht für die Gabe an Kinder unter zehn Jahren zugelassen.

In Zäpfchenform darf der Wirkstoff in der Stärke 300 Milligramm erst an Kinder über vier Jahre gegeben werden, in der Stärke 1000 Milligramm an Jugendliche ab 15 Jahre.

Die Anwendung von Tropfen oder Injektionen mit Metamizol sind verboten bei Neugeborenen und Säuglingen unter drei Monaten oder unter fünf Kilogramm Körpergewicht, da die Verträglichkeit des Wirkstoffes bei dieser Altersklasse nicht ausreichend untersucht wurde. Ist das zu behandelnde Kind älter als drei Monate, darf eine Injektion ausschließlich in das Muskelgewebe erfolgen, eine Injektion in die Vene ist verboten.