Konjugierte Östrogene Gegenanzeigen

 Konjugierte Östrogene dürfen nicht eingesetzt werden bei:
  • bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • bestehendem oder früher aufgetretenem Brustkrebs beziehungsweise bei entsprechendem Verdacht darauf
  • bestehenden oder früheren bösartigen Tumoren, die durch Gabe von Estradiol weiter wachsen würden (wie etwa Brustkrebs oder Tumoren der Gebärmutter)
  • nicht abgeklärten Blutungen im Genitalbereich
  • unbehandelten Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut
  • akuten oder früheren schweren Lebererkrankungen (wie Leberentzündungen, Dubin-Johnson-Syndrom oder Rotor-Syndrom), zumindest solange sich die Leberfunktionswerte (Transaminasen) nicht normalisiert haben
  • Porphyrie (einer seltenen erblichen Stoffwechselerkrankung, die mit einem gestörten Aufbau des roten Blutfarbstoffs Häm einhergeht)
  • bestehenden oder früheren Blutgefäßerkrankungen, die zu Gefäßverschlüssen (Thrombosen oder Embolien) von Arterien oder Venen geführt haben, wie etwa schweren Venenerkrankungen, Venenthrombosen, Venenentzündungen, ausgeprägter Neigung zu Krampfadern, Störungen der Blutgerinnung, Lungenembolie, Schlaganfall, Angina Pectoris, Herzinfarkt und Herzklappenfehler.

Bei Frauen mit erhaltener Gebärmutter sowie bei  einem Gebärmutterschleimhaut-Wachstum außerhalb der Gebärmutter (Endometriose) müssen konjugierte Östrogene stets mit Gestagenen kombiniert werden.

Wenn eine der folgenden Situationen beziehungsweise Erkrankungen akut sind, früher vorlagen oder sich während der Therapie verschlechtern, muss der Arzt durch laufende Kontrollen der entsprechenden Laborwerte die Entwicklung der Behandlung überprüfen und gegebenenfalls die Therapie abbrechen.

  • Risikofaktoren für Östrogen-abhängige Tumoren (zum Beispiel das Auftreten von Brustkrebs in der Familie bei Verwandten ersten Grades
  • Leiomyom (gutartiger Tumor des Muskelgewebes, oft der Gebärmuttermuskulatur)
  • Gebärmutterschleimhautwachstum außerhalb der Gebärmutter (Endometriose)
  • Gefäßverschluss-Erkrankungen (wie Thrombosen und Embolien) oder entsprechende Risikofaktoren dafür
  • Bluthochdruck
  • Nierenfunktionsstörungen
  • Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus vom Typ 1 oder Diabetes mellitus vom Typ 2) mit oder ohne Gefäßbeteiligung
  • Lebererkrankungen (beispielsweise gutartige Lebergewebsveränderungen)
  • Gallenblasensteinleiden
  • Migräne oder (schwere) Kopfschmerzen
  • Systemischer Lupus erythematodes (SLE), eine Autoimmunerkrankung aus der Gruppe der Bindegewebserkrankungen (oft mit auffälliger schmetterlingsartig aussehender Gesichtsröte im Nasen-Wangen-Bereich)
  • Epilepsie
  • übermäßiges Wachstum der Gebärmutterschleimhaut in der Vorgeschichte (Endometriumhyperplasie)
  • Asthma
  • Verknöcherung der Gehörknöchelchen (Otosklerose).

Eine sorgfältige Überwachung und regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen sind ebenfalls notwendig, wenn sich die vorstehend aufgeführten Erkrankungen während einer Schwangerschaft oder zurückliegenden Hormonbehandlung verschlechterten. 

Gründe für einen sofortigen Therapie-Abbruch sind:

  • Gelbfärbung von Haut und Schleimhaut (Ikterus)
  • Verschlechterung der Leberfunktion
  • starke Erhöhung des Blutdruckes
  • Einsetzen migräneartiger Kopfschmerzen
  • Schwangerschaft.

Besondere Hinweise

Das Risiko für ein übermäßiges Gebärmutterschleimhaut-Wachstum (Endometriumhyperplasie) und Gebärmutterkrebs ist bei längerfristiger Östrogentherapie erhöht. Denn die konjugierten Östrogene begünstigen Vorstufen bösartiger Tumoren oder bösartige Gewebs-Wucherungen in der Gebärmutter. Dieses Risiko muss durch die Gabe des Östrogen-Gegenspielers Gestagen verringert werden, Das gilt auch für Frauen, bei denen nach der Entfernung der Gebärmutter solche Gebärmutterschleimhautwucherungen in anderen Körperteilen wie beispielsweise der Blase, dem Darm oder der Lunge (sogenannte Endometriose-Herde) zurückgeblieben sind.

Durchbruch- und Schmierblutungen können während der ersten Monate der Behandlung auftreten. Wenn solche Blutungen einige Zeit später im Verlauf der Behandlung vorkommen beziehungsweise nach Therapieende anhalten, muss ein Arzt unbedingt die Ursache ermitteln. Eventuell ist dazu eine Gewebe-Entnahme der Gebärmutterschleimhaut notwendig. So kann eine bösartige Gewebs-Entartung ausgeschlossen werden.

In Studien wurde bei Frauen, die über mehrere Jahre Östrogene, Östrogen-Gestagen-Kombinationen oder Tibolon (ein synthetisch hergestellter Wirkstoff, der in seiner Wirkung dem körpereigenen Östrogen und Gestagen ähnelt) eingenommen hatten, ein erhöhtes Brustkrebs-Risiko festgestellt. Für alle Hormonersatz-Behandlungs-Varianten zeigte sich ein erhöhtes Risiko nach einigen Anwendungsjahren, das mit zunehmender Behandlungsdauer ansteigt. Einige (spätestens fünf) Jahre nach Behandlungsende entspricht das Risiko jedoch wieder dem altersentsprechenden Risiko ohne Hormonersatztherapie. 

Eine Hormonersatz-Behandlung (wie beispielsweise mit konjugierten Östrogenen), insbesondere eine kombinierte Behandlung mit Östrogenen und Gestagenen, führt zu einer erhöhten Brustdichte in der diagnostischen Darstellung der Brust (Mammographie). Das kann sich nachteilig auf die Brustkrebsdiagnostik auswirken.

Eine Hormonersatz-Behandlung (wie beispielsweise mit konjugierten Östrogenen) ist mit einem erhöhten Risiko für venöse Gefäßverschlüsse (Thromboembolien) verbunden, vor allem für tiefe Venenthrombosen oder Lungenembolien. In einer Studie und in Untersuchungen zeigte sich ein zwei- bis dreifach erhöhtes Risiko bei Anwenderinnen dieser Therapie gegenüber Nicht-Anwenderinnen. Es wird geschätzt, dass bei 1.000 Nicht-Anwenderinnen in einem Zeitraum von fünf Jahren etwa 3 Fälle von venösen Gefäßverschlüssen in der Altersgruppe von 50 bis 59 Jahren auftreten und 8 Fälle in der Altersgruppe von 60 bis 69 Jahren. Von 1.000 gesunden Frauen, die eine Hormonersatz-Behandlung (wie beispielsweise mit konjugierten Östrogenen) für einen Zeitraum von fünf Jahren anwenden, treten nach dieser Schätzung zusätzlich 2 bis 6 Fälle von venösen Gefäßverschlüssen in der Altersgruppe von 50 bis 59 Jahren auf und 5 bis 15 Fälle in der Altersgruppe von 60 bis 69 Jahren. Im ersten Jahr einer Hormonersatz-Behandlung ist das Auftreten venöser Gefäßverschlüsse wahrscheinlicher als später. Zu den allgemein anerkannten Risikofaktoren gehören der individuelle Gesundheitszustand, einer erbliche Belastung, erhebliches Übergewicht (BMI über 30 Kilogramm pro Quadratmeter) sowie die Autoimmunerkrankung systemischer Lupus erythematodes (SLE). Bei venösen Gefäßverschlüssen in der Vorgeschichte oder bekannter Thromboseneigung besteht ein erhöhtes Risiko, an venösen Gefäßverschlüssen zu erkranken. Eine Hormonersatz-Behandlung kann dieses Risiko noch zusätzlich erhöhen.

Persönliche oder erblich bedingte Risikofaktoren bezüglich venöser Gefäßverschlüsse oder wiederholte Fehlgeburten aus natürlicher Ursache in der Vorgeschichte sollten vor Beginn einer Hormonersatztherapie mit konjugierten Östrogenen ärztlich abgeklärt werden, um eine Thromboseneigung auszuschließen. Bis dahin, beziehungsweise bis zum Beginn einer Behandlung mit Blutgerinnungshemmern, darf nicht mit einer Hormonersatzbehandlung begonnen werden. Bei Frauen, die bereits mit Blutgerinnungshemmern behandelt werden, müssen vom Arzt Nutzen und Risiko einer Hormonersatzbehandlung sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Das Risiko venöser Gefäßverschlüsse kann bei längerer Ruhigstellung (beispielsweise nach schwerer Krankheit), einem schwereren Unfall, einer schweren Verletzung oder einer größeren Operation zeitweilig erhöht sein. Deshalb müssen während einer Hormonersatzbehandlung vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von venösen Gefäßverschlüssen nach einer Operation äußerst genau eingehalten werden. Wenn nach einer vorgesehenen Operation, vor allem im Bauch- oder im orthopädischen Bereich an Beinen oder Füßen, mit einer längeren Ruhigstellung zu rechnen ist, sollte ein Arzt erwägen, ob die Hormonersatzbehandlung 4 bis 6 Wochen vor dem Eingriff möglicherweise zu unterbrechen ist. Diese Behandlung sollte erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Frau wieder vollständig bewegungsfähig ist. Entsteht nach Beginn der Hormonersatzbehandlung ein venöser Gefäßverschluss, muss die Hormonersatzbehandlung unverzüglich abgesetzt werden. Nehmen Sie sofort Kontakt mit einem Arzt auf, wenn sie mögliche Symptome eines solchen Gefäßverschlusses bemerken. Dazu gehören insbesondere eine schmerzhafte Schwellung eines Beins, plötzlicher Schmerz im Brustkorb sowie Atemnot.

Zwei Studien zeigten ein möglicherweise erhöhtes Risiko von Herzkranzgefäß-Erkrankungen im ersten Jahr einer Hormonersatzbehandlung mit konjugierten Östrogenen und Gestagenen.

In einer Studie wurde ein erhöhtes Risiko für einen Schlaganfall aufgrund einer verminderten oder aufgehobenen Durchblutung bei gesunden Frauen während einer kontinuierlich kombinierten Hormonersatzbehandlung mit konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteronacetat (MPA, ein synthetisches Gestagen) gezeigt. Nach einer Analyse dieser und anderer Studien wird geschätzt, dass bei 1.000 Frauen, die keine Hormonersatzbehandlung anwenden, in einem Zeitraum von fünf Jahren etwa 3 Fälle von Schlaganfall in der Altersgruppe von 50 bis 59 Jahren auftreten und 11 Fälle in der Altersgruppe von 60 bis 69 Jahren. Bei 1.000 Frauen, die konjugierte Östrogene und Medroxyprogesteronacetat fünf Jahre lang anwenden, beträgt die Anzahl der zusätzlichen Fälle von Schlaganfall im Alter von 50 bis 59 Jahren 0 bis 3 und im Alter zwischen 60 und 69 Jahren 1 bis 9.

Laut einiger Studien ist eine Langzeitanwendung (mindestens 5 bis 10 Jahre) von Östrogen-Einzel-Arzneimitteln zur Hormonersatzbehandlung bei Frauen mit operativ entfernter Gebärmutter mit einem erhöhten Gebärmutterkrebs-Risiko verbunden. Derzeit kann noch nicht sicher beurteilt werden, ob eine Langzeitanwendung von Östrogen-Gestagen- Kombinationen zur Hormonersatzbehandlung demgegenüber ein anderes Risiko mit sich bringt.

Östrogene können eine Flüssigkeitsansammlung im Gewebe bewirken. Daher müssen Frauen mit Herz- oder Nieren-Funktionsstörungen sorgfältig ärztlich beobachtet werden. Patientinnen mit dauerhaftem Versagen der Nierenfunktion (terminaler Niereninsuffizienz) müssen besonders engmaschig überwacht werden. 

Frauen mit erhöhten Blutfettwert-Werten (Hypertriglyzeridämie) müssen während einer Hormonersatzbehandlung engmaschig medizinisch überwacht werden. Bei ihnen kann es während einer Östrogentherapie selten zu einem starken Anstieg der Neutralfette (Triglyzeride) im Blut kommen. Das kann einer Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis) zur Folge haben.

Östrogene erhöhen die Konzentration des Thyroxin-Bindungs-Eiweiß (TBG). Das kann zu einem Anstieg des gesamten Schilddrüsenhormons Thyroxin führen. Der Arzt kann dies anhand des eiweißgebundenen Jods (PBI) sowie der T4- und/oder T3-Konzentration im Blut messen.

Auch die Konzentrationen anderer Bindungs-Eiweiße können während einer Behandlung mit konjugierten Östrogenen im Blut erhöht sein, beispielsweise das Kortikoid-bindende Eiweiß (CBG) und das geschlechtshormonbindende Eiweiß (sex-hormone-binding globulin/ SHBG). Das kann zu einer Vermehrung der Kortikosteroide beziehungsweise der Sexualhormone führen. Weiterhin können sich die Blutkonzentrationen von Angiotensinogen/Reninsubstrat (blutdruckregulierende Eiweiße), α1-Antitrypsin (ein Akute-Phase-Eiweiß, das Körpergewebe vor an Entzündungsprozessen beteiligten Enzymen schützt) und Coeruloplasmin (ein wichtiges Enzym des Eisenstoffwechsels) erhöhen. Das muss bei eventuellen Symptomen sowie den jeweiligen Laboruntersuchungen beachtet werden.

Eine Studie ergab Hinweise über ein erhöhtes Risiko für eine wahrscheinliche Demenz bei Frauen, die mit einer kontinuierlich kombinierten Hormonersatz-Behandlung (bestehend aus konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteronacetat) nach dem 65. Lebensjahr beginnen. Es ist nicht bekannt, ob diese Erkenntnisse auch für jüngere Frauen in den Wechseljahren oder andere Wirkstoffe zur Hormonersatz-Behandlung gelten.

Konjugierte Östrogene bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Behandlung mit konjugierten Östrogenen während der Schwangerschaft ist nicht erlaubt. Vor Therapiebeginn ist eine Schwangerschaft unbedingt auszuschließen. Bei Eintritt oder Verdacht darauf muss die Wirkstoffkombination sofort abgesetzt werden, um negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Geschlechtsorgane des ungeborenen Kindes zu vermeiden.

Durch die Anwendung von konjugierten Östrogenen kann die Milchproduktion verringert werden. Außerdem können kleine Wirkstoffmengen in die Muttermilch übergehen und damit vom Säugling aufgenommen werden. Um Schädigungen des Kindes zu vermeiden, sollten Mütter vor einer Behandlung mit konjugierten Östrogenen abstillen.

Konjugierte Östrogene und Kinder

Kinder werden grundsätzlich nicht mit konjugierten Östrogenen behandelt.