Äußerlich und innerlich dürfen Johanniskraut, seine Extrakte oder Öle nicht eingesetzt werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder Zubereitungen daraus sowie bei erhöhter Lichtempfindlichkeit der Haut.
Bei innerlich anzuwendenden Präparaten mit Johanniskraut müssen die folgenden Anwendungseinschränkungen vor allem dann beachtet werden, wenn die täglich eingenommene Dosis 200 Milligramm des Pflanzenmaterials beträgt oder, bei einem Extrakt beziehungsweise Öl, dieser Pflanzenmenge entspricht.
Der Wirkstoff darf nicht gleichzeitig verwendet werden mit: