Infliximab – Gegenanzeigen
Der Wirkstoff darf nicht angewendet werden bei:
- Überempfindlichkeit gegen Infliximab
- Tuberkulose
- schweren Infektionen, eitrigen Erkrankungen und schweren organischen Erkrankungen
- mittelschwerer oder schwerer Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz)
- leichter Herzmuskelschwäche
- schweren neurologischen Erkrankungen wie der multiplen Sklerose
- Patienten mit Gelenkersatz
- Verengungen im Magen-Darm-Trakt durch Morbus Crohn (chronisch entzündliche Darmerkrankung)
- bösartigen Erkrankungen (Krebserkrankungen) in der Vorgeschichte
- Patienten mit Schuppenflechte, wenn eine stark das Immunsystem unterdrückende Behandlung vorausgegangen ist
- alten Menschen
- vorbestehenden Leber- und Nierenschäden.
Infliximab bei Schwangerschaft & Stillzeit
Es wird angenommen, dass durch Infliximab das Immunsystem des Säuglings geschwächt wird. Daher darf die Einnahme des Wirkstoffs nicht während der Schwangerschaft erfolgen. Frauen im gebärfähigen Alter müssen zuverlässig verhüten und sollten die Verhütung noch mindestens sechs Monate nach der letzten Infliximab-Behandlung fortsetzen.Ebenso darf mindestens sechs Monate nach der letzten Infliximab-Behandlung nicht gestillt werden.
Infliximab und Kinder
Eine Anwendung bei Kindern wird nicht empfohlen, da keine ausreichenden Erkenntnisse über Unbedenklichkeit und Sicherheit der Behandlung vorliegen.Eine Behandlung mit dem Wirkstoff wird erst ab dem 18. Lebensjahr empfohlen.