Privatversicherung: Aufs Kleingedruckte achten!

Bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung oder privaten Zusatzversicherung sollten Sie auf das Kleingedruckte im Vertrag achten. Eine weitreichende Übernahme der Kosten für Verfahren der Naturheilkunde ist gewährleistet, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Vertragspassus zu erstattungsfähigen Heilmethoden: Hier sind alle Heilmethoden aufgeführt, die von der Versicherung ersetzt werden. Die ideale Formulierung für Ihren Vertrag lautet: „… alle Methoden, die im Leistungsverzeichnis der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin aufgeführt sind“.
  • Achten Sie darauf, dass der Vertrag nicht die homöopathische Heilbehandlung durch Ärzte ausschließt. Gerade diese Ärzte mit dem Zusatzangebot Homöopathie könnten Sie dann nur auf eigene Rechnung aufsuchen.
  • Vertragspassus zu Heilpraktikern: Dieser Passus regelt die Übernahme verschiedener Behandlungsverfahren durch Heilpraktiker. Die ideale Formulierung für Ihren Vertrag lautet: „… alle Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)“.
  • Vertragspassus zu Mindest-/Höchstsätzen: Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) lässt für einzelne Abrechnungspositionen einen gewissen Spielraum zu. Manche Versicherungen erstatten aber nur die Mindestsätze. In der Formulierung dieses Passus sollten möglichst die Höchstsätze angegeben sein.
  • Am besten klären Sie vor Vertragsabschluss mit einem Versicherungsvertreter, ob die von Ihnen bevorzugten Heilverfahren vollständig erstattet werden. Lassen Sie sich nicht mit knappen Auskünften abspeisen und vergleichen Sie immer mehrere Angebote.