Begriffserläuterungen

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kräutern und Gewürzen? Wann ist etwas ein Gewürz und wann verwendet man das Wort „Kräuter“?

Das Deutsche Lebensmittelbuch

Das Deutsche Lebensmittelbuch enthält eine Sammlung von Leitsätzen über die

Kräuter und Gewürze
Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln. Darunter sind die Leitsätze für Gewürze und andere Lebensmittel zu finden (§ 33, Deutsches Lebensmittelbuch). Am 27.Mai 1998 wurden die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten neu verfasst: Der Begriff „Gewürze“ schließt Kräuter, sowie solche Pilze ein, die wegen ihrer geschmack- oder geruchgebenden Eigenschaften verwendet werden. Folgt man also der Definition, gibt es keine Trennung zwischen Küchenkräutern und Gewürzen, da beide Aromen und Wirkstoffe enthalten, die den Geschmack von Speisen beeinflussen oder verändern, ohne zu berücksichtigen, um welche Pflanzen oder Teile es sich dabei handelt (Wurzel, Stiel, Blatt, Frucht, Samen oder Rinde) oder woher sie stammen (Nordamerika, Mittelamerika, Europa, oder Asien). Laut Definition des Deutschen Lebensmittelbuches sind Gewürze Teile bestimmter Pflanzen, die wegen ihres natürlichen Gehaltes an Geschmacks- und Geruchsstoffen als würzende oder geschmackgebende Zutaten geeignet oder bestimmt sind.

Welche Pflanzenteile gelten als Gewürz?

  1. Blüten und Knospen: z.B. Nelken, Kapern, Safran
  2. Früchte und Samen: z.B. Anis, Fenchel, Kümmel, Kardamom, Muskatnuss, Pfeffer, Vanille, Koriander
  3. Rinden: z.B. Zimt
  4. Wurzeln und Wurzelstöcke: z.B. Ingwer, Kurkuma, Baldrian
  5. Zwiebel: z.B. Knoblauch, Zwiebel, Schalotten