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Fentanyl 1A Pharma 12µg/h / -25µg/h / -37,5µg/h / -50µg/h / -75µg/h / -100µg/h Matrixpflaster Warnhinweise

Hersteller
1A Pharma GmbH
Wirkstoff
Verschreibung
rezeptpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bitte beachten Sie bei der Anwendung von Fentanyl 1A Pharma 12µg/h / -25µg/h / -37,5µg/h / -50µg/h / -75µg/h / -100µg/h Matrixpflaster die unten aufgeführten Warnhinweise.

  • Während der Behandlung darf auf keinen Fall Alkohol konsumiert werden.
  • Bei wiederholter Gabe von Opioiden kann es zu physischer und/oder psychischer Abhängigkeit kommen.
  • Ältere Patienten mit geringem Körpergewicht und Menschen mit Kopfverletzungen und Hirntumoren müssen bei der Behandlung besonders sorgfältig überwacht werden.
  • Barbiturate und Benzodiazepine sollten während der Behandlung nicht eingenommen werden.
  • Das Medikament unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und ist nur auf ein spezielles Betäubungsmittel (BTM)-Rezept erhältlich. Die Verschreibungshöchstmenge beträgt 500 Milligramm.
  • Bei wiederholter Gabe von Opioiden kann sich der Körper an den Wirkstoff gewöhnen (Toleranzentwicklung). Dies kann höhere Dosierungen nötig machen und das Risiko einer Abhängigkeit verstärken.
  • Zusammen mit Grapefruitsaft kann das Medikament stärkere Nebenwirkungen zeigen. Es sollte daher während der Behandlung auf diesen Fruchtsaft verzichtet werden.
  • Insbesondere bei Behandlungsbeginn,Dosiserhöhung und in Kombination mitanderen Wirkstoffen kann im Einzelfalldas Reaktionsvermögen soweit beeinträchtigtsein, dass die Fähigkeit zur aktivenTeilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen eingeschränkt ist.
  • Das Medikament gehört zu den Betäubungsmitteln und muss vom Arzt auf speziellen Btm-Rezepten verordnet werden.
  • Bei Überempfindlichkeit oder Allergie gegen Soja und Erdnuss dürfen die Pflaster nicht angewendet werden.
  • Enthaltenes Sojaöl kann sehr selten allergische Reaktionen hervorrufen.
  • Die Pflaster sind nur äußerlich anzuwenden und dürfen keinesfalls eingenommen oder anderweitig in den Körper eingebracht werden.
  • Die Behandlung sollte unter Anweisung eines in der Schmerztherapie erfahrenen Arztes beginnen und fortgeführt werden.
  • Die Matrixpflaster dürfen nicht geteilt beziehungsweise zerschnitten werden. Bei niedrigeren Dosierungen sind Pflaster mit geringerer Dosisstärke zu wählen.
  • Bewahren Sie die Pflaster im ungeöffneten Originalbeutel in der Originalverpackung auf.
  • Kinder unter zwei Jahren dürfen nicht mit diesen Pflastern behandelt werden.
  • Die Pflaster (weder neue noch gebrauchte) dürfen keinesfalls in die Hände von Kindern gelangen. Beim Spielen mit gebrauchten Pflastern kam es bereits zu Vergiftungen und Todesfällen.
  • In der Drogenszene werden gebrauchte Opioid-Pflaster aus Klinikmüll entwendet, zerschnitten und ausgekocht, um den Wirkstoff herauszulösen und anschließend zu spritzen. Eine andere Methode des Missbrauchs besteht im Zerkauen der Pflaster. Durch beide Varianten kam es bereits zu mehreren Todesfällen bei Drogenabhängigen. Daher ist eine sicherer Entsorgung der Pflaster absolut notwendig. Empfehlenswert ist die Abgabe in einer Apotheke. Alternativ sollten verwendete Pflaster sofort nach dem Abnehmen nach innen gefaltet, so dass die beiden Hälften aneinander kleben, und unverzüglich möglichst in einer neutralen Ummantelung (zum Beispiel nasses Zeitungspapier, Tüte oder Karton) dem Hausmüll untergemischt werden.
  • Nicht mehr benötigte, unbenutzte Pflaster geben Sie bitte in einer Apotheke ab.

Arzneimittel können allergische Reaktionen auslösen. Anzeichen hierfür können sein: Hautrötung, Schnupfen, Juckreiz, Schleimhautschwellung, Jucken und Rötung der Augen, Verengung der Atemwege (Asthma). In seltenen Fällen kann es zum allergischen Schock mit Bewusstlosigkeit kommen. Sollten Sie Anzeichen einer allergischen Reaktion wahrnehmen, so informieren Sie umgehend einen Arzt.