Codein Gegenanzeigen

Codein darf nicht eingenommen werden bei einer Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, außerdem nicht bei funktioneller Atemschwäche (Ateminsuffizienz), einem akuten Asthma-Anfall und bei Bewusstlosigkeit (Koma). Bei chronischem Husten darf Codein ebenfalls nicht angewendet werden, da dies, insbesondere bei Kindern, ein Frühsymptom für Asthma bronchiale sein kann. Auch ultraschnelle CYP2D6-Metabolisierer sollten keine Codein-haltigen Medikamente erhalten. Das sind Menschen, die den Wirkstoff deutlich schneller verstoffwechseln als normal.

Darüber hinaus sollten Sie Codein-haltige Medikamente nicht weiter einnehmen, wenn Nebenwirkungen beziehungsweise Symptome einer Opioidvergiftung auftraten. Dazu gehören zum Beispiel langsame oder flache Atmung, Verwirrtheit, Schläfrigkeit, enge Pupillen, Verstopfung, Appetitlosigkeit sowie Übelkeit und Erbrechen. Benachrichtigen Sie bei diesen Symptomen bitte sofort einen Arzt.

Codein darf nur nach Rücksprache mit dem Arzt und bei regelmäßiger ärztlicher Überwachung angewendet werden bei:

  • Abhängigkeit von Opioiden
  • Bewusstseinsstörungen
  • Störungen des Atemzentrums und der Atemfunktion
  • Zuständen, die mit erhöhtem Hirndruck einhergehen
  • chronischer Verstopfung
  • niedrigem Blutdruck (inbesondere bei höhere Dosierung).

Codein bei Schwangerschaft & Stillzeit

Codein darf während der Schwangerschaft, besonders während der ersten drei Monate, nur auf ausdrückliche Verordnung des Arztes eingenommen werden. Bei nahender Geburt oder drohender Frühgeburt darf Codein nicht eingenommen werden, da es den Mutterkuchen passiert und beim Neugeborenen zu Atemstörungen führen kann.

Bei längerfristiger Einnahme von Codein kann sich eine Abhängigkeit des Ungeborenen entwickeln, ebenso gibt es Berichte über Entzugssymptome beim Neugeborenen nach wiederholter Anwendung von Codein im letzten Drittel der Schwangerschaft.

Codein geht in die Muttermilch über. Stillende Mütter sollten deshalb nicht mit Codein-haltigen Medikamenten behandelt werden.

Codein und Kinder

Kinder unter zwölf Jahren sollten auf Grund des Risikos für schwere Atemprobleme keine Codein-haltigen Medikamente zur Schmerzlinderung erhalten. Bei der Anwendung als Hustendämpfungsmittel richten Sie sich bitte nach der Packungsbeilage des jeweiligen Medikamentes.

Generell wird Codein nicht für Kinder mit Atemproblemen empfohlen. Dazu gehören auch Atemfunktionseinschränkungen durch neuromuskuläre Störungen, schwere Herz- oder Atemwegserkrankungen, Infektionen der oberen Atemwege oder Lungeninfektionen, Verletzungen verschiedener Körperregionen (sogenannte Polytraumata) oder umfangreiche operative Eingriffe. Die Symptome einer möglichen Morphinvergiftung könnten bei diesen Kindern stärker ausgeprägt sein. 

Die empfohlene Codein-Dosis bei Kindern ab zwölf Jahren sollte pro Tag 240 Milligramm nicht überschreiten (aufgeteilt auf 30 bis 60 Milligramm alle sechs Stunden - falls erforderlich). Die Dosis beruht auf dem Körpergewicht; empfohlen werden 0,5 bis 1 Milligramm Codein pro Kilogramm Körpergewicht.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, denen Gaumenmandeln oder Rachenmandeln (Polypen) aufgrund von einer Atemwegsverengung und daraus folgendem Schlafapnoe-Syndrom entfernt werden mussten, sollten keine Codein-haltigen Medikamente erhalten.