Begrenzte Behandlungsdauer

Die Krankenkassen bezahlen nur eine begrenzte Anzahl von Stunden. Sie übernehmen bei einer Psychoanalyse 240, maximal 300 Stunden, bei einer tiefenpsychologischen Behandlung 100 Stunden und bei einer Verhaltenstherapie 80 Stunden.

Das ist oftmals ausreichend, aber nicht immer. Was darüber hinaus geht, muss der Patient selbst tragen. Er kann nach der festgesetzten Stundenzahl aber auch eine erneute Behandlung beantragen. Die Kosten werden von den Krankenkassen ohne weiteres übernommen, wenn die letzte Therapie mindestens zwei Jahre zurückliegt.

Wird eine neue Behandlung wegen Störungen oder Symptomen notwendig, die bisher noch nicht behandelt wurden, kann der Therapiebeginn auch schon früher erfolgen.

Mehr zu Therapieformen und Selbsthilfe

Nun haben Sie einiges Basiswissen zur Therapie erworben. Wenn Sie mehr über die einzelnen Therapieformen erfahren möchten, lesen Sie weiter in unserem ellviva-Special "Nie wieder Burnout". Mehr dazu, was Sie selbst tun können, um Energie zu tanken, erfahren Sie im ellviva-Special "Burnout: Mit neuer Kraft Probleme angehen". Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden: wir unterstützen Sie mit unserem Wissen.