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Bisolvon Hustensaft Warnhinweise

Hersteller
Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Wirkstoff
Verschreibung
rezeptfrei

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bitte beachten Sie bei der Anwendung von Bisolvon Hustensaft die unten aufgeführten Warnhinweise.

  • Bei Auftreten von Haut- oder Schleimhautveränderungen muss unverzüglich der Arzt informiert und die Behandlung mit dem Medikament beendet werden.
  • Bei längerfristiger Behandlung mit dem Medikament sollte die Leberfunktion regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
  • Bei Nieren- oder Leberfunktionsstörungen sollten die Einnahmeabstände vom Arzt verlängert oder die Dosis vermindert werden.
  • Bei angeborener Fructose-Unverträglichkeit sollte das Medikament nicht angewendet werden.
  • Wegen des Alkoholgehalts ist das Medikament für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet. Hier sollten andere Darreichungsformen gewählt werden.
  • Enthaltene Benzoesäure kann bei entsprechend veranlagten Patienten zu Überempfindlichkeitsreaktionen wie Reizungen an Haut, Schleimhäuten und Augen führen.
  • Der Alkoholgehalt des Medikaments kann für bestimmte Personengruppen ein gesundheitliches Risiko darstellen.
  • Für Zuckerkranke gilt, dass das Mittel pro 5 Millilitern 0,17 Broteinheiten (BE) entspricht.

Arzneimittel können allergische Reaktionen auslösen. Anzeichen hierfür können sein: Hautrötung, Schnupfen, Juckreiz, Schleimhautschwellung, Jucken und Rötung der Augen, Verengung der Atemwege (Asthma). In seltenen Fällen kann es zum allergischen Schock mit Bewusstlosigkeit kommen. Sollten Sie Anzeichen einer allergischen Reaktion wahrnehmen, so informieren Sie umgehend einen Arzt.