Das gehört in einen Tagesmutter-Vertrag

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, mit der Tagesmutter Ihres Kindes einen Vertrag abzuschließen. Empfehlenswert ist es jedoch. Der Vertrag regelt alle Pflichten der Kindes-Betreuung, die für die Tagesmutter, aber auch für Sie, gelten.
Tagesmutter hält Baby auf dem Arm
Wenn Sie unsere Tipps für die Tagesmutter-Suche beachten, verfügt Ihre Tagesmutter über eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Ihm Rahmen dieser Eignungsprüfung ist die Tagesmutter wahrscheinlich in rechtlichen Fragen geschult worden und hat einen Vertragsvordruck erhalten. Diesen Vertrag können Sie als Basis Ihrer Regelungen verwenden und gegebenenfalls noch zusätzliche Absprachen festhalten. Falls die Tagesmutter keinen Vordruck hat, hilft Ihnen eventuell das örtliche Jugendamt bei der Vertragsgestaltung weiter. Außerdem können Sie die folgende Liste nutzen.

Notwendige Absprachen

Es ist ratsam, die folgenden Punkte mit der Tagesmutter zu regeln:
  • Eingewöhnungszeit: Es muss geregelt sein, wie viel Betreuungsgeld pro Stunde Sie während dieser zwei bis vier Wochen zahlen. Die ordentliche Kündigungsfrist während der Eingewöhnung sollte nicht länger als eine Woche betragen.
  • Betreuungszeiten: Für jeden Tag können Sie die Anzahl der Betreuungsstunden innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (in der Regel zwischen 8 und 17 Uhr) auswählen. Halten Sie sich an diese gekauften Stunden. Andernfalls kann die Tagesmutter von Ihnen eine Nachzahlung verlangen.
  • Honorar: Das Honorar für die Tagesmutter besteht aus Leistungen für die Betreuung und Verpflegungsleistungen. Es beträgt pro Stunde etwa zwischen 3,50 und 5,50 Euro. Wie viel Verpflegungsleistung darin enthalten ist, kommt auf die Tagesmutter an. Auf jeden Fall sollte ein Mittagessen mit dem Honorar abgegolten sein. Wünschenswert ist zudem, dass Ihr Kind auch am Morgen und Nachmittag einen Snack bekommt und diesen nicht mitbringen muss.
  • Urlaubsregelung: Die meisten Tagesmütter sichern sich einen Anspruch auf fünf bis sechs Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr sowie auf Bezahlung der Feiertage. Bei guter Verhandlungsposition können Sie versuchen, diesen Urlaubsanspruch etwas zu verringern. Schließlich müssen Sie während des Urlaubs eine Ersatzbetreuung zahlen.
  • Krankheit: Kann Ihr Kind aufgrund einer Krankheit nicht zur Tagesmutter gehen, müssen Sie diese dennoch bezahlen. Einige Tagesmütter lehnen übrigens auch die Gabe von Medikamenten im Krankheitsfall ab. Es kann jedoch immer mal notwendig sein, dass ein Kind Hustensaft oder Nasentropfen bekommen muss. Lassen Sie sich deshalb zusichern, dass die Tagesmutter bereit ist, im Einzelfall mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis Medikamente zu geben. Wird die Tagesmutter krank, müssen Sie diese häufig auch bezahlen. Sie sollten sich aber nicht auf mehr als zehn bezahlte Krankentage verständigen.
  • Versicherungen: Für den Fall, dass Ihr Kind während der Betreuung Schäden anrichtet, muss die Tagesmutter über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Es kann vorkommen, dass die Tagesmutter von Ihnen den Abschluss einer Unfallversicherung für Ihr Kind verlangt. Diesem Wunsch sollten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse nachkommen. Eine Unfallversicherung kann die finanziellen Folgen eines Unfalls (etwa Verdienstausfall durch die Pflege des Kindes) abfedern.
  • Kündigungsfrist: Die ordentliche Kündigung sollte mit einer Frist von zwei bis maximal drei Monaten und jederzeit möglich sein. Ein außerordentliches Kündigungsrecht muss Ihnen der Vertrag nicht einräumen. Das steht Ihnen sowieso zu, wenn Ihnen unter den gegebenen Umständen die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
  • Schweigepflicht: Beide Parteien verpflichten sich, über die persönlichen Verhältnisse des jeweils anderen Stillschweigen zu wahren.
  • Weitere Regelungen: Wenn Ihr Kind nicht fernsehen oder keine Süßigkeiten essen darf, können Sie dies ebenfalls vertraglich festhalten.