2. Teil: Wie reklamieren?

wütende FrauDas deutsche Reiserecht besagt, dass Sie Mängel direkt am Urlaubsort reklamieren und Abhilfe verlangen sollten. Wenn Sie also ein Problem bemerken, gehen Sie noch vor Ort zur Reiseleitung und weisen darauf hin. So können die Fehler eventuell rasch beseitigt oder eine Alternative angeboten werden.

Beweise der Mängel erhöhen Ihre Chance auf Reisepreisminderung. Halten Sie deshalb alle sichtbaren Missstände wie verschmutzte Sanitäranlagen mit der Digitalkamera fest. Lassen Sie sich Verspätungen von Flug oder Zug schriftlich bestätigen. Wenn möglich, sammeln Sie die Kontaktdaten von anderen Reisenden, die den Mangel bezeugen können.

Kann das Problem nicht direkt behoben werden oder ist die Reiseleitung sogar nicht erreichbar, dann haben Sie nach Reiserückkehr einen Monat Zeit, an den Reiseveranstalter eine schriftliche Beschwerde zu richten. In dem Schreiben sollten die Mängel detailliert beschrieben und eine Reisepreisminderung gefordert werden. Wenn Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschicken, sind Sie auf der sicheren Seite, dass der Veranstalter das Schreiben auch bekommen hat. Sollte der Reiseveranstalter nicht antworten, bleiben Sie hartnäckig, und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Denn sonst kann es passieren, dass Ihr Anspruch nach zwei Jahren, in Ausnahmefällen auch nach einem Jahr, verjährt. Zeigt der Veranstalter kein Entgegenkommen, müssen Sie notfalls Klage erheben.

Lesen Sie in „Wenn im Urlaub etwas schiefgeht", wie Sie sich gegen mögliche Pannen im Urlaub wappnen können. Haben Sie schon mal Urlaube erlebt, bei denen alles drunter und drüber gegangen ist? Dann tauschen Sie sich im ellviva-Forum „Pleiten, Pech & Pannen im Urlaub" mit anderen aus.

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