Doch das müssen Sie nicht hinnehmen. Lesen Sie, wie Sie Reisemängel erkennen und richtig reklamieren.Ein Reisemangel liegt vor, wenn der Reiseveranstalter die versprochenen Leistungen nicht bietet. Wird im Prospekt beispielsweise ein Hotelzimmer mit Meeresblick zugesichert, Sie schauen vor Ort aber auf unansehnliche Betonwände, können Sie eine Reisepreisminderung verlangen. Auch die Art der Reise kann entscheidend sein. Denn wer eine Sprachreise nach Frankreich bucht, möchte sich auch unterhalten und nicht zum Beispiel den ganzen Urlaub lang stumm Sport machen.
Ein Auge zudrücken müssen Sie hingegen bei landesüblichen Gegebenheiten Ihres Urlaubsziels. Verreisen Sie in tropische Gefilde, stellen unbekannte Insekten vor Ort keinen Reisemangel dar. Vorfälle, die zum allgemeinen Lebensrisiko zählen, sind ebenfalls kein Grund für Preisminderung. Wird Ihnen beispielsweise am Urlaubsort die Handtasche gestohlen, ist der Reiseveranstalter dafür nicht verantwortlich zu machen.
Eine sehr gute Orientierung zur Reisepreisminderung bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle - dort sind verschiedene Mängel aus den Bereichen Unterkunft, Verpflegung, Transport und sonstige Services aufgelistet. Die Liste beinhaltet auch den möglichen Preisanteil, den Sie im Falle eines Mangels zurückerstattet bekommen können. Allerdings gilt die Frankfurter Tabelle nur als Orientierungshilfe und ist nicht verbindlich, denn die Höhe der Reisepreisminderung hängt vom Einzelfall ab.