Mehr Freiheiten durch die Elternzeit

Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und damit neue Regelungen für die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub). Dadurch haben Eltern mehr Freiheit bei der Gestaltung der ersten Erziehungsjahre.

Elternpaar mit ihrem neugeborenen Baby. Die Mutter hält das Kind im Arm, der Vater steht hinter ihr. Beide sehen das Baby an.
Elternzeit - Mehr Zeit für die Familie
Bei unveränderter Dauer der Elternzeit von bis zu drei Jahren können Mütter und Väter gemeinsam Elternzeit nehmen und während dieser bis zu 30 Stunden (bisher 19 Stunden) in der Woche ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Damit lässt sich das Familieneinkommen wesentlich besser als bisher in der Elternzeit sichern.

Dass beide Elternteile gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen können, ist die wesentliche Neuerung. Während Erziehungsurlaub bisher nur von Mutter oder Vater beziehungsweise abwechselnd genommen werden konnte, ist jetzt der Spielraum geschaffen, die Entwicklung des Kindes gemeinsam zu verfolgen.

Arbeit und Erziehung lassen sich mit der Neuregelung weitgehend frei einteilen. Ermöglicht wird dies durch die enge Anlehnung der Elternzeit an das neue Gesetz zur Teilzeitarbeit. Wermutstropfen: Wie bei der herkömmlichen Teilzeitarbeit kann der Arbeitgeber Vätern den Wunsch nach reduzierter Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen versagen.

Spätere Elternzeit möglich

Übrigens können Sie bis zu 12 Monate der insgesamt dreijährigen Elternzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Das ist bis zum achten Lebensjahr des Kindes möglich und kommt dem Anliegen vieler Eltern entgegen, sich zum Beispiel in der Phase der Einschulung verstärkt um ihr Kind zu kümmern. Im Gesetz ist die Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit garantiert.

Mit der Einführung der Elternzeit haben Erziehungsberechtigte seit dem 1. Januar 2007 auch Anspruch auf das neue Elterngeld. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen zum Elterngeld im Überblick.

Alle Details zur neuen Elternzeit können Sie den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums entnehmen.